Zuständigkeit

Obwohl die Unternehmensleitungen an der klassischen Einordnung der Legal Compliance-Funktion in den Rechtsdienst festhalten wollen, geht der Trend in Richtung Trennung von Legal Controlling (Rechtsdienst) und Compliance-Funktionen (Legal Compliance):

Herkömmliche Organisationseinordnung: Rechtsdienst

  • Management
    • Das Management geht in traditioneller Betrachtungsweise davon aus, dass das Legal Controlling die Aufgabe eines Rechtsdienstes hat und dabei rechtliche Beratungsdienstleistungen erbringt

Trend: Trennung von Legal Controlling und Compliance

  • Allgemein
    • Es hat sich in der Praxis grösserer Unternehmen durchgesetzt, die Funktionen von Legal Controlling und Compliance zu trennen
    • Eine getrennte Führung der beiden Funktionen hat den Vorteil, der Vermeidung von Interessenkonflikten, Zuständigen, Kompetenzen und der Wahrnehmung verschiedener Ansprechstellen für die Mitarbeiter
  • Führung
    • Verantwortung der Dienstleistungen von Legal Controlling und Compliance in der Geschäftsleitung durch verschiedene Verantwortliche
    • Verschiedene Chefs
    • Verschiedene Entscheidungsträge
    • Verschiedene Rapportierungsstellen
  • Weitere Detailinformationen
    • COMPLIANCE / CORPORATE COMPLIANCE

Weiterführende Literatur

  • WALTER STEPHANIE, Integration oder Separation der Funktionen Legal und Compliance?, in: Leo Staub (Hrsg.), Beiträge zu aktuellen Themen an der Schnittstelle zwischen Recht und Betriebswirtschaft, Zürich 2015, S. 215 ff.
  • STAUB LEO, Legal Management von Recht als Führungsaufgabe, 2., erweiterte und aktualisierte Auflage, Zürich, S. 101 ff.
  • MASCELLO BRUNO, Beschaffung von Rechtsdienstleistungen und Management externer Anwälte, Zürich 2015, 353 S
  • HAMBLOCH-GESINN SYLVIE / HESS BEAT / MEIER ANDREAS L. / SCHILTKNECHT RETO / WIND CHRISTIAN, In-House Counsel in internationalen Unternehmen, Basel 2010, 279 S.
  • AIBEL HOWARD, Business Ethics and ITT (Referat), New York 1987

Weiterführende Informationen

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