Rechtsberatung

Entsprechend der traditionellen Auffassung des Unternehmensmanagements zum Thema Recht wird mit der Funktion eines „Rechtsdienstes“ die Lieferung und Leistung von Rechtsberatung assoziiert.

Der „Rechtsdienst“ wird dabei quasi als „Inhouse-Rechtsanwaltskanzlei“ wahrgenommen bzw. verstanden, obwohl die Funktion viel weitergeht (wohl treffender Legal Engineering):

  • Das „Legal Controlling“ hat alle Rechtsprobleme zu lösen, welche an es herangetragen werden.

Die Herausforderungen sind im Einzelnen:

Definition

  • Das Management geht in traditioneller Betrachtungsweise davon aus, dass das Legal Controlling die Aufgabe eines Rechtsdienstes hat und dabei rechtliche Beratungsdienstleistungen erbringt

Problemstellung

  • Regelfall: Konflikt mit (Vertrags-)Partner des Unternehmens, extern u/o inhouse

Problemerfassung

  • Instruktion durch Vorgesetzten
  • Nutzung der Legal Controlling-Funktion und –Kompetenzen zur Untersuchung und Wahrheitsfindung

Problemursachen

  • Verhalten, Lieferungen und Leistungen, die nicht „State of the Art„ sind

Problemorganisation

  • Ähnlich der Beratungs- und Vertretungsdienstleistung in einer Anwaltskanzlei, mit dem Unterschied
    • der fehlenden Distanz von Legal Controller zum Kader resp. zum (ehemaligen) Sachbearbeiter der Konfliktsache
    • des Über- und Unterordnungsverhältnisses
    • des Umstandes, dass der Legal Controller Arbeitnehmer des Unternehmens ist

Flexibilität

  • Das Legal Controlling sollte, um künftigen Entwicklungen, der digitalen Transformation und den daraus resultierenden neuen Geschäftsmodellen Rechnung tragen zu können, zur Flexibilität mit allen Kompetenzen ausgestattet sein.

Optionsfähigkeit

  • Es sind vom Legal Controlling offene Lösungen anzustreben, die es erlauben, unter gewissen Umständen ausgeübt zu werden, ohne jedoch das ursprüngliche Lösungskonzept zu sprengen (= Feintuning von Problemstellungen)

Rechtssicherheit

  • Die Problemlösung soll keine neuen Risiken begründen oder zweifelhaften Rechtsfolgen führen, sondern für alle Beteiligten Rechtssicherheit schaffen

Rechtsbeständigkeit

  • Die Problemlösung hat nicht nur für den Moment, sondern auf Dauer Bestand haben

Kontinuität

  • Die Glaubwürdigkeit des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern und Dritten soll – konsuequent – auf Kontinuität ausgerichtet sein
    • Gleiches gleich behandeln
    • Ungleiches ungleich behandeln
    • Kontinuität hat eine
      • Unternehmenskulturfunktion,
        • an der sich die Mitarbeiter und Dritte orientieren können
      • Verlässlichkeitsfunktion,
        • Aus der das Unternehmen für Mitarbeiter und Dritte als verlässlich wahrgenommen werden kann
      • Garantenfunktion
        • bei den Rechtsgeschäften

Konsistenz

  • Das Lösungsvermögen des Unternehmens sollte von Professionalität und ganzheitlichem Denken geprägt sein, mit Konsistenzfolge

Kompatibilität

  • Prüfung, ob eine angestrebte Lösung mit früheren oder solchen aus anderen Bereichen – konsequent – kompatibel ist (Reflex zu Rechtsbeständigkeit, Kontinuität und Konsistenz)

Praktikabilität

  • Problemlösungen sollten stets praktikabel sein:
    • Einfachheit
      • mit den Zielen
        • Verständlichkeit
        • Vollzugssicherheit
    • Rücksichtnahme
      • auf das Umfeld, in dem oder gegenüber dem sie vollzogen werden sollen

Ressourcenschonung

  • Grundsatz der Ressourcenauswahl
    • Bei mehreren Lösungsmöglichkeiten sollte – wenn möglich – die ressourcenschonendste ausgewählt werden
  • Gegenstand der Ressourcen
    • Betroffen vom möglichst schonenden Ressourcenumgang können betroffen sein:
      • Kapital
      • Liquidität
      • Sicherheiten
        • vorhandene vor „zuzukaufenden“
        • keine kapitalbindenden vor kapitalbindenden
      • Personalressourcen
        • Verfügbarkeit und Anzahl Manntage
        • Fachkompetenz

Zeit

  • Hoher Zeitdruck
  • Schnelle Problemlösung
    • Rechtssicherheit
    • Flexibilität
    • Vermeidung von Schäden und Folgeschäden
      • zB Ablieferverzögerungen
      • zB verzögerte Nichtnutzbarkeit eines Produktes vor Mängelbehebung oder Ersatz (Austausch)
      • usw.
  • mehrere Zeitfaktoren
    • Information des Kunden über die Bedeutung des Faktors Zeit und seiner Rangordnung in Bezug auf andere Termin- oder Zeitfaktoren
    • (einvernehmliche) Rangordnung der Abläufe in zeitlicher Hinsicht (Prioritäten)

Kosten

  • Das Legal Controlling wirft bei allen seinen Problemlösungen stets ein Auge auf die Kosten. Angesagt sind kostengünstige Lösungen:
    • Begrenzung des eigenen Aufwands
    • Zurückhaltender Einsatz externer Berater und Vertreter (Rechtsanwälte)
    • Berücksichtigung der Sekundärkosten
      • Investitionen
      • Kapitalbindung
        • Bankgarantien
        • Bankbürgschaften
        • Kautionen / Sperrkonti u.ä.
      • Versicherungsprämien
      • Escrow Agent-Fees
      • Steuern

Weiterführende Literatur

  • STAUB LEO, Legal Management von Recht als Führungsaufgabe, 2., erweiterte und aktualisierte Auflage, Zürich, S. 97 ff.
  • MASCELLO BRUNO, Beschaffung von Rechtsdienstleistungen und Management externer Anwälte, Zürich 2015, 353 S
  • HAMBLOCH-GESINN SYLVIE / HESS BEAT / MEIER ANDREAS L. / SCHILTKNECHT RETO / WIND CHRISTIAN, In-House Counsel in internationalen Unternehmen, Basel 2010, 279 S.

Weiterführende Informationen

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