Kosten

Eigenkosten / Sowieso-Kosten

  • allgemein
    • Rechtsberatung verursacht immer Kosten, intern Lohnkosten und extern Honorare
  • intern
    • Sowieso-Kosten
      • Berücksichtigung der vorzuhaltenden Kosten des Rechtsdienstes
    • Eigenkosten
      • Die Kosten des konkreten Beratungs- oder Streitfalles verursachen natürlich auch beim Rechtsdienst etwelche Kosten wie
        • Recherchen in Datenbanken
        • Behördenauskünfte
      • Zu berücksichtigen ist ferner, dass durch eine Eigenerledigung ein anderer, womöglich einfacherer Fall, der problemlos vom Rechtsdienst hätte gelöst werden können, fremdvergeben wird
  • extern
    • Die Kosten des externen Anwalts sind natürlich zusätzliche Kosten zu den Rechtsdienst-Fixkosten, die sich rechtfertigen müssen, durch besondere Voraussetzungen wie
      • Fehlendes Spezialwissen des Rechtsdienstes
      • Fehlendes Prozesswissen des Rechtsdienstes
      • Voreingenommenheit / Interessenkonflikt
      • Überlastung des Rechtsdienstes
      • o.ä. (siehe hievor)

Fremdkosten / höhere Kosten

  • allgemein
    • Die Fremdkosten sind für den Vergabeentscheid den Eigenkosten des Rechtsdienstes gegenüberzustellen, sofern und soweit Rechtsdienst-Kapazität vorhanden ist
    • Primär haben sich die Fremdkosten der externen Anwaltskanzlei mit dem Markt für Leistungen in gleicher Qualität und den zum Einsatz gelangenden Beratern innerhalb der Kanzlei zu messen
    • Zu berücksichtigen ist schliesslich der (Kosten-)Aufwand für die Auswahl, Instruktion und Überwachung der externen Anwaltskanzlei
  • intern
    • Vergleichsrechnung
      • Gerechtfertigt bei
        • Vorhandensein einer eigenen Kostenkalkulation resp. internen Stundenansätzen, die den internen eigenen Kunden verrechnet werden
        • Kompetenz und Kapazität
    • Kompetenz- oder Kapazitätsfrage
      • Ein Outsourcing ist sicherlich angezeigt bei
        • Überlastung (keine Zeit, sich dem Fall seriös anzunehmen)
        • fehlendem Fach-, Spezial- oder Prozesswissen
        • Unvereinbarkeit oder weiteren Gründen, die eine sorgfältige Interessenwahrung nur durch den externen Anwalt erlauben
  • extern
    • Kanzleiaufstellung
      • Kanzleiethik, Kanzleistruktur, die Art des Praktizierens und das Interessewahrungsengagement (Generierung eines Mehrwerts für das Unternehmen) müssen natürlich stimmig sein, um die Kosten einer externen Unternehmensvertretung zu rechtfertigen
    • Honorarstruktur
      • Grosskanzleien und Anwaltsboutiquen sind meist teurer als mittelgrosse oder kleinere Kanzleien
      • Oft ist entscheidend mit welcher Manpower (Anzahl und Stundenansatz) die Kanzlei sich des Anliegens des Unternehmens annimmt
    • Angebot
      • Heute wird – sofern nicht zwischen Unternehmen und Kanzlei ein Rahmenvertrag besteht – für Einzelmandatierungen von „Nicht-Bagatellfällen“ eine Offerte und manchmal auch ein Kostendach verlangt
      • Vgl. ferner Make or Buy + Kosten

Weiterführende Literatur

  • STAUB LEO, Legal Management von Recht als Führungsaufgabe, 2., erweiterte und aktualisierte Auflage, Zürich, S. 192 ff.
  • MASCELLO BRUNO, Beschaffung von Rechtsdienstleistungen und Management externer Anwälte, Zürich 2015, 353 S.
  • HAMBLOCH-GESINN SYLVIE / HESS BEAT / MEIER ANDREAS L. / SCHILTKNECHT RETO / WIND CHRISTIAN, In-House Counsel in internationalen Unternehmen, Basel 2010, 279 S.
  • RONCA MARC, Der externe Rechtsdienst – Aufgaben, Zusammenarbeitsregeln und Besonderheiten aus der Sicht des selbständigen Anwalts, in: Slongo U. / Hemmer A.: Der Rechtsdienst in der Unternehmung (Skript), Zürich / St. Gallen 1993
  • WOLFFERS FELIX, Der Rechtsanwalt in der Schweiz – Seine Funktion und öffentlich-rechtliche Stellung, Zürich 1986

Weiterführende Informationen

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