LAWINFO

Legal - Compliance

QR Code

Wissen

Rechtsgebiet:
Legal - Compliance
Stichworte:
Legal / Compliance
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Generalisten Know-how

  • allgemein
    • Generalisten sind meistens in der Lage, alle bei einem Unternehmen sich üblicherweise stellenden Rechtsfragen zu bearbeiten (Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Immaterialgüterrecht, Steuerrecht usw.)
  • intern
    • unternehmensintern werden sicherlich hoch qualifizierte Generalisten beschäftigt
    • Es bleibt immer die Frage, ob diese dem Unternehmen in ihren angestammten Know how-Funktion mehr nutzen, als wenn sie für eine Legal Controlling-Aufgabe eingesetzt werden
  • extern
    • beinahe jede Rechtsanwaltskanzlei kann bei Bedarf einen Generalisten für Beratung und Vertretung anbieten
    • ein Extern-Vergabe in solchen Fällen dürfte nur bei Arbeitsüberlastung des Legal Controlling, Interessenkonflikten intern oder zu Gegenpartei angezeigt sein

Fachwissen (Branchenwissen)

  • allgemein
    • Branchenwissen wird vorausgesetzt
    • Branchenwissen ist grundlegend, wegen der richtigen Entscheidfindung
    • Branchenwissen ist wichtig, wegen des Kompetenzausweises
    • Branchenwissen dient der Glaubwürdigkeit
  • intern
    • Das Branchenwissen ist in der Regel ein Favoritenbereich des Legal Controlling und kann vom externen Rechtsanwalt nur getoppt werden, wenn er regelmässig für Unternehmen der nämlichen Branche tätig ist oder, wenn er früher als Inhouse-legal bei einem branchenzugehörigen Unternehmen tätig war
  • extern
    • Meistens wird der externe „Hausanwalt“ die Branchengepflogenheiten seines Unternehmenskunden kennen
    • Sofern und soweit der externe Anwalt keine Branchenerfahrung hat, muss er zum Branchenwissen instruiert und auf Branchenusanzen hingewiesen werden

Spezialwissen

  • allgemein
    • Spezialisten sind in der Lage, komplexe Fragestellungen aus ihrem Spezial-Fachgebiet effizient und schnell zu bearbeiten
  • intern
    • Abhängigkeit vom Vorhandensein des Spezialwissens im Legal Controlling und vom Vorhandensein von Annahmekapazität
  • extern
    • Vorteile der externen Rechtsanwälte, die davon profitieren, dass sie Erfahrungen aus gleichen oder ähnlichen Fragestellungen bei anderen Unternehmenskunden sammeln konnten

Prozesswissen

  • allgemein
    • Das Prozesswissen ist die Domäne der externen Anwälte
    • Bei der Prozessführung sind die externen Rechtsanwälte gegenüber den Legal Controllers eindeutig im Vorsprung
    • Als weitere Vorteile externer Rechtsanwälte gelten deren Unabhängigkeit und Objektivität
    • In der Praxis werden Prozessmandate in aller Regel an externe Anwälte ausgelagert
  • intern
    • Grundsätzlich dürfen Unternehmen in eigener Sache prozessieren und sich dabei durch hausinterne Prozessanwälte vertreten lassen (vgl. BGE 130 II 87, Erw. 4.3.2)
    • Hindernisse beim Legal Controlling für eine Eigenvertretung in Prozessen
      • Legal Controlling-Departements finden kaum Mitarbeiter mit genügend Prozesserfahrung
        • Blosses Fachwissen und nur gelegentliche Prozesseinsätze in einfachen Angelegenheiten sind meist nicht ausreichend
      • Trotz entsprechender Ausgestaltung der Arbeitsverträge der Legal Controlling-Mitarbeiter bleibt in Theorie und Praxis der sog. Vorrang von anwaltlichen Berufspflichten und Standesregeln vor der arbeitsrechtlichen Treuepflicht umstritten (a.Mg. WOLFFERS FELIX, a.a.O., S. 59)
        • Die Vergabe an einen externen Forensiker entschärft den latenten Interessengegensatz
    • Weitere Gründe für eine externe Vergabe
      • die Verantwortungsdelegation
      • die Aufdeckung von Mitarbeiterfehlern und die Vorteile einer „Rügedelegation“
      • die Unmöglichkeit der Anrufung Anwaltsgeheimnis und verfahrensrechtlicher Schranken (Richter kann den Inhouse-Legal zur Zeugenaussage und zur Dokumentenherausgabe zwingen)
      • die Zusprechung einer (reduzierten) Umtriebsentschädigung bei Eigenvertretung anstelle einer Prozessentschädigung (externer Anwalt) im Obsiegensfalle
  • extern
    • Der externe Prozessanwalt beschäftigt sich häufig mit Streitfällen und der entsprechenden Materie von Prozessen und Schiedsverfahren, mit
      • Wissensvorteilen
        • Prozessrecht
        • Strategie
        • Taktik
      • Erfahrungsvorteilen
    • Art der Prozessvertretung
      • Der Idealfall für den externen Anwalt ist die klassische Mandatierungsart (Legal Controlling ist nur, aber immerhin, für Instruktion, Festlegung der Prozessstrategie, Fach-Feedback und Erfolgs- bzw. Kosten-Kontrolle zuständig)
      • Problematischer hinsichtlich Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit sind die Fälle, wo der Unternehmenswunsch dahin geht, dass die forensischen Arbeiten inhouse erledigt werden und der externe Anwalt nur Name und Briefpapier für die Vertretung hergibt (Wer trägt in welchem Ausmass die Verantwortung im Misserfolgsfalle?)

Streitbeilegungswissen

  • allgemein
    • Wie unter Corporate legal culture näher dargelegt, sollten die Prinzipien von Fairness, Kompromissbereitschaft und Streitbeilegung zu den Betriebsgrundsätzen zählen
  • intern
    • An- und Vorwürfe der Gegenparteien, die nicht selten deren eigener Interessen- und Ziel-Erreichung dienen, werden von den betroffenen Mitarbeitern, die nur das Beste für ihren Arbeitgeber wollen, oft persönlich genommen, was einer Problemlösung selten zuträglich ist
  • extern
    • Ein aussenstehender Dritter, so auch ein externer Anwalt, kann oft eher auf eine aussergerichtliche Lösung hinzielen als ein Mitarbeiter aus den Reihen der Unternehmung
    • Eine externe Stelle kann für die Gegenparteianliegen – ob berechtigt oder unberechtigt – problemloser Klagemauer bilden; Zuhören bilden meistens die Grundlage für eine einvernehmliche Lösung

Second Opinion

  • allgemein
    • Zweitmeinung bei
      • Planung und Beurteilung risikoreicher und komplexer Vorgänge
      • Chancen- / Risiken-Einschätzungen
    • Vermeidung von
      • Risiken jeder Art (Forderungs- oder Haftpflichtprozesse, Schadenpotentiale, Imagerisiken usw.)
      • politischen oder volkswirtschaftlichen Auswirkungen bei Unternehmen mit systemrelevanter Bedeutung
      • Sorgfaltsvorwürfen an die Adresse des Legal Controlling
    • Beurteilung der vielen Unwägbarkeiten und Grenzbereichsfragen in Rechtsfragen
      • Unklare Sachverhalte
      • Uneinheitliche Lehrmeinungen
      • Unpräzise Rechtsprechung
      • Fehlende Präjudizien
      • noch nie beurteilte Streitfrage
      • sonstigen Schwachstellen
  • intern
    • Legal Controlling hat oft nicht den Blick für Abtiefung und Aufdeckung unscharf bestimmter Streitpunkte, nicht den Mut ganz konkret Stellung zu nehmen, das Kader messerscharf auf die Risiken hinzuweisen und daraus auch die Verantwortung zu übernehmen
  • extern
    • Einholung einer Second Opinion vor allem in folgenden Fällen:
      • Erfordernis einer fachlich einwandfreien Beurteilung
      • Vorhandensein einer nicht eindeutigen Sach- und Rechtslage
      • Objektiv erhebliche Risiken für das Unternehmen oder seine Organe
      • Schutz vor Haftpflichtansprüchen der eigenen Unternehmung oder Dritter
    • externer Rechtsanwalt als
      • Zweitmeinungsbildender
      • Sparring-Partner für den Legal Controller

Weiterführende Literatur

  • STAUB LEO, Legal Management von Recht als Führungsaufgabe, 2., erweiterte und aktualisierte Auflage, Zürich, S. 179, 183
  • MASCELLO BRUNO, Beschaffung von Rechtsdienstleistungen und Management externer Anwälte, Zürich 2015, 353 S.
  • HAMBLOCH-GESINN SYLVIE / HESS BEAT / MEIER ANDREAS L. / SCHILTKNECHT RETO / WIND CHRISTIAN, In-House Counsel in internationalen Unternehmen, Basel 2010, 279 S.
  • RONCA MARC, Der externe Rechtsdienst – Aufgaben, Zusammenarbeitsregeln und Besonderheiten aus der Sicht des selbständigen Anwalts, in: Slongo U. / Hemmer A.: Der Rechtsdienst in der Unternehmung (Skript), Zürich / St. Gallen 1993
  • WOLFFERS FELIX, Der Rechtsanwalt in der Schweiz – Seine Funktion und öffentlich-rechtliche Stellung, Zürich 1986

Weiterführende Informationen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.