Kostenkontrolle / Budgetüberschreitung

Die tatsächlichen, in Rechnung gestellten Kosten sind regelmässig mit der Budgetierung zu vergleichen. Für diesen Budget-/Echtkosten-Vergleich sind folgende Prinzipien zu beachten:

Kostenkontrolle

  • Fakturierungs-Intervall
    • monatlich oder quartalsweise
    • Bekanntgabe der Rechnungsperiode
    • Wiedergabe der effektiv aufgelaufenen Kosten
      • Honorare
      • Barauslagen
  • Fakturierung nach Offert-Struktur
    • Bestehen einer Mandatsofferte
      • Gliederung der Rechnung
        • Die Rechnung hat sich in ihrer Gliederung an der Offertstruktur zu orientieren, was bei einmaliger Rechnungsstellung bzw. bei Pauschalhonoraren oder Kostendach-Abreden einfacher ist
      • Milestones
        • Die Rechnung hat die Milestones von Offerte und Budget zu berücksichtigen
  • Faktura-Details
    • Die Rechnungsdetails haben zu enthalten:
      • Vergütung (Honorar)
        • Person des Leistungserbringers
        • Datum der Leistungserbringung
        • Gegenstand der Leistungserbringung
        • Zeitaufwand der Leistungserbringung
        • Angewandter Honoraransatz
      • Barauslagenersatz
        • Gegenstand
        • Art der Barauslage
        • Höhe der Barauslage
  • Rechnungs-Unterzeichnung
    • Wünschenswert ist, dass die Rechnung durch den Mandatsleiter, der die Verantwortung trägt, unterzeichnet wird

Budget-Überschreitung

  • Grundsatz
  • Ausnahme
    • Ein Abweichung vom Grundsatz, den Offertbetrag übersteigende Rechnungsbeträge nicht zu bezahlen, rechtfertigt sich, wenn Gefahr in Verzuge ist.

Weiterführende Literatur

  • STAUB LEO, Legal Management von Recht als Führungsaufgabe, 2., erweiterte und aktualisierte Auflage, Zürich, S. 196
  • MASCELLO BRUNO, Beschaffung von Rechtsdienstleistungen und Management externer Anwälte, Zürich 2015, 353 S.
  • HAMBLOCH-GESINN SYLVIE / HESS BEAT / MEIER ANDREAS L. / SCHILTKNECHT RETO / WIND CHRISTIAN, In-House Counsel in internationalen Unternehmen, Basel 2010, 279 S.

Weiterführende Informationen

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