Mit Legal Outsourcing werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
- Optimierung Personaleinsatz und Arbeitsvolumen
- Entlastung oder Überbrückung von Personalengpässen bzw. von temporär höherer Arbeitslast
- Delegation an externen Spezialisten
- Zukauf des Fachwissens, da dessen Vorhaltung nicht möglich oder zu teuer ist
- Herstellung der Unabhängigkeit bei internen Unvereinbarkeiten
- Es gibt viele Möglichkeiten für Unvereinbarkeiten (Vorbefassung des Legal Controllers, interne Vorwürfe der Linie an Legal Controlling etc.), was die Auslagerung an einen unabhängigen, externen Dritten rechtfertigen kann
- Konfliktaustragung / Streitbeilegung
- Mit externem Rechtsanwalt glaubwürdigere Interessenvertretung
- Grösseres Prozesswissen und Prozesserfahrung
- Unabhängigkeit des externen Prozessanwalts, vorbestandene Standpunktfixierungen aufzulösen und Emotionen abzubauen
- uvm