Die Erfahrung der Praktiker ist, dass das „Recht“ als unangenehme Begleiterscheinung wahrgenommen und im geschäftlichen Alltag als Stör- und Risikofaktor empfunden wird.
Die Regelung der Interessen der Wirtschaftsteilnehmer und des Gemeinwesens, grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen bzw. – ganz allgemein – die Internationalisierung, die digitale Transformation und neue Geschäftsmodelle (Cloud Working, Sharing Economy usw.) beschränken die Rücksichtnahme auf den Einzelnen.
Der Gesetzgeber, der ZGB und OR schuf, legiferierte so, dass Rechtslaien das Gesetz ohne Berater anwenden konnten. Heute ist dies der Normendichte wegen kaum mehr denkbar. Privatpersonen wie Unternehmen sind zunehmend auf juristisch geschulte Berater oder Vertreter angewiesen.
Die Normendichte und die rechtlichen Vorgaben wie Verhaltensregeln, Gebote oder Verbote können eben hemmen oder verhindern:
- Umsetzung persönlicher Vorhaben oder einleuchtender und erfolgversprechender Geschäftsideen
- persönlichen oder unternehmerischen Elan
In solchen Fällen bleibt dann für die Betroffenen nur ein frustrierendes Abrücken von der einst als glorios empfunden Idee und Strategie.
Weiterführende Links
- Einleitung: Murphy’s Law und Finagle’s Law | murphys-law.ch